Schon 2013 hatte eine BAMF - Studie >>> von über 2000 nachgezogenen ausländischen Ehepartnern zu Deutschen gezeigt, das die Bereitschaft Deutsch zu lernen, nach der Einreise zum deutschen Ehepartner sehr hoch ist. Nur 6% der ausländischen Ehepartner von Deutschen Staatsbürgern haben nach der Einreise nichts unternommen, um Deutsch zu lernen. Auch kann man in der Studie nachlesen, das sich die meisten ausländischen Ehepartnern von Deutschen Staatsbürgern relativ schnell integrieren und auch gute Kontakte zu Deutschen Staatsbürgern (z.B. Nachbarn, neue deutsche Freunde) ohne Migrationshintergrund pflegen.
Das Argument, das Sprachzertifikat im Ausland verhindert eine Scheinehe, zieht ebenfalls nicht. Wie man aus einem Arbeitsbericht vom BAMF >>> zum Missbrauch des Familiennachzugs zu deutschen Staatsbürgern auf Seite 16 ersehen kann, findet der eigentliche Missbrauch grundsätzlich mit fast 90% in der Bundesrepublik statt und nicht in den deutschen Botschaften. Hier gibt es nur einen Verdacht von ca. 5%. Das sind bei 10 000 Ehepaaren im Jahr, die kein Visum für den Ehegattennachzug zu Ihrem deutschen Ehepartner erhielten, wegen dem Sprachtest A1, nur ca. 500 Personen. Man hat also vielleicht 500 Scheinehen im Jahr über das Sprachzertifikat verhindert und gleichzeitig können deshalb ca. 9500 binationale verheiratete Paare nicht in Deutschland zusammenleben? Hier fehlt es wohl an jeglicher Verhältnismäßigkeit. Warum verbieten wir nicht gleich die gesamte binationale Ehe???
Schon 2015 stellte der deutsche Bundesrat fest >>> das es seit Einführung der obligatorischen Sprachprüfungen im Ausland keine Belege dafür gibt, das dadurch Zwangsverheiratungen oder ähnliche Verwerfungen beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern verhindert wurden bzw. das es sie überhaupt gibt. Ausserdem stellt der Bundesrat fest, das durch die vielen Ausnahmeregelungen >>> vom Sprachzertifikat befreiter Personen, eine massive Inländerdiskriminierung >>> stattfindet. Dieses zeigt auch eine Dissertation (Doktorarbeit) aus der Uni Potsdam. Deshalb kann man in dieser Stellungnahme des deutschen Bundesrates folgendes nachlesen: "Der Bundesrat fordert, im weiteren Gesetzgebungsverfahren das Erfordernis des vorherigen Sprachnachweises beim Ehegattennachzug im Aufenthaltsgesetz zu streichen."
Am Ende der Doktorarbeit von Friederike Hein >>> steht: Abschließend bleibt der Eindruck zurück, dass die Regelungen über den Familiennachzug nicht primär vom Gedanken der Schutzwürdigkeit des Familienlebens getragen werden, sondern davon, den Zuzug möglichst zu beschränken. Die sich daraus ergebenden Ungerechtigkeiten und Menschenrechtsverletzungen werden dabei billigend in Kauf genommen.
Die Vermutung das die Sprachtests im Ausland seit 2007 nur eingeführt wurden , um das Goethe Institut 2004 >>> aus seiner wirtschaftlichen Schieflage zu befreien, liegt nahe. Auch schon deshalb, weil man ohne eine gesetzliche Grundlage über eine Dienstvorschrift >>> unsere ausländischen Ehepartner dann sofort in die Goethe Institute gezwungen hat, um dort Ihren Sprachkurs bzw. vorallem das obligatorische Sprachexamen A1 abzulegen. Andere deutsche Sprachinstitute wie z.B. Bellamundo mit seinen Online-Sprachprüpfungen (gerade in den Drittstaaten gibt es nur das Monopol der Goethe Institute) werden oftmals rechtswidrig, nicht anerkannt. Deshalb gibt es in fast 70 Ländern, wo überhaupt gar kein Goethe Institut existiert, es keine Möglichkeit, den geforderten Sprachtest überhaupt abzulegen. Wie es trotzdem gesetzeskonform gelingen kann, findet Ihr in meinen Hilfestellungen zum Thema A1 Sprachexamen >>>
Da es aus meiner Erfahrung und das meiner verheirateten deutschen Bekannten und Freunde, beim Goethe Institut im Ausland, gerade in den Drittstaaten, es weder transparent noch fair zugeht, ist die Durchfallrate z. b. in der Dominikanischen Republik >>> aber auch in anderen Drittstaaten >>> überdurchschnittlich hoch. Die Folge dieses menschenunwürdigen Zustandes in den Deutschen Botschaften ist, das sich Verfahren beim Ehegattennachzug oft über Jahre hinwegziehen. Sobald man geheiratet hat, gibt es auch kein Besuchsvisum mehr, um seinen deutschen Ehegatten wenigstens besuchen zu dürfen. Die Härtefallregel und andere Ausnahmen, die später in das Gesetz zum Sprachnachweis geschrieben wurden, werden aus unserer Erfahrung heraus, kaum oder gar nicht angewendet. Deshalb gibt es dazu auch keine Statistik >>>
Dieser Zustand führt dazu, das es zu grossen Verwerfungen und Zeitverzögerungen beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern kommt. Lange und für die Betroffenen oftmals quälende Gerichtsprozesse, um das Zusammenleben mit Ihren Ehepartnern in Deutschland überhaupt zu ermöglichen, sind die Folge. In dieser Zeit kann es auch passieren, wie fast bei meiner Frau, das der ausländische Ehepartner während des langen Gerichtsprozesses, durch eine schwere Krankheit einfach verstirbt. Wir müssen endlich aufhören, binationale Paare zu verteufeln. Die Liebe kennt keine Grenzen. Neueste Studien mit über 40 000 Personen zeigen übrigens erschreckende Folgen von Einsamkeit. Dazu gehört bestimmt auch eine Zwangstrennung von Ehepartnern über einen langen Zeitraum siehe hier >>> und ebenfalls hier >>>
Wir verlieren netto laut dieser Studie von der Bundeszentrale für politische Bildung >>> 58 000 deutsche Staatsbürger pro Jahr. Zirka 30% also 17 400 Personen ohne oder mit indirektem Migrationshintergrund, wandern nach Drittstaaten aus (Rest der Welt). Davon sind etwa die Hälfte also ca. 8000 deutsche Staatsbürger mit einer sehr guten bis hochqualifizierten Ausbildung unterwegs. Also auch dorthin, wo der Sprachtest A1 >>> im Ausland, die höchsten Durchfallquoten hat. Davon wandern jedes Jahr 21% aus familiären Gründen ab und kommen auch nicht wieder zurück, also rund 1500 deutsche Staatsbürger insgesamt. Berechnung erfolgte mit den Zahlen dieser Studie vom Institut der deutschen Wirtschaft >>> auf Seite 28. Aufgrund dieser Daten gingen pro Jahr, abgerundet ca. 1500 gut bis sehr gut qualifizierte deutsche Fachkräfte aus familiären Gründen für immer ins Ausland (Rest der Welt). Seit 2007 sind es immerhin ca. 25 000 gut bis hochqualifizierte Personen.
Wir können es auch mit einer anderen Methode gegenrechnen. 1,9 Millionen Deutsche arbeiten im Ausland. Davon arbeiten ca. 10% also 190 000 in einem Drittstaat. 21% also 39 900 deutsche Staatsbürger sind dorthin aus familiären Gründen ausgewandert. 60% also rund 24 000 sind gut bzw. hochqualifizierte Fachkräfte. Wir kommen also auf ungefähr das gleiche Ergebnis. Berechnung erfolgte mit den Zahlen dieser
Auswertung >>>
Abschliessend werden die hier vorgestellten Zahlen durch die Ausschussdrucksache 17(4)266F >>>
vom Innenausschuss mit einer Stellungnahme zu dem erzwungenen Sprachtest evaluiert. Hier kann man nachlesen, das seit Einführung der Sprachzertifikate im Ausland, der Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern, um ca. 23%, also 8000 ausländische Ehepartner in einem Jahr zurückgegangen ist.
Davon 19% (siehe oben deutsche Auswanderer aus familiären Gründen) sind 1500 Personen pro Jahr, also seit bestehen der Sprachnachweispflicht sind es 24 000 Personen, die nicht zu Ihrem deutschen Ehepartner durften. Ausserdem ist diesem Bericht zu entnehmen, das die Sprachfähigkeiten des ausländischen Ehepartners weit über dem A1 Niveau >>> liegen muss, was gesetzeswidrig ist !!!
Das die eigene Familie oder der ausländische Ehepartner, aufgrund der Blockade der deutschen Botschaften in den Drittstaaten, nicht zu seinem deutschen Ehepartner kommen darf, ist sicherlich ein Hauptgrund, um das beste Deutschland aller Zeiten für immer zu verlassen!
Wenn man laut einer Analyse der Bundeszentrale für politische Bildung >>> ca. 200 000 Euro pro Person für die gesamte Ausbildung zugrunde legt, beträgt der volkswirtschaftliche Schaden bis jetzt, Tendenz steigend, nur für die Ausbildungskosten (Steuerausfälle sind dabei nicht einkalkuliert) insgesamt bei 25 000 abgewanderten gut bzw. hochqualifizierten Fachkräften ins Ausland (Rest der Welt), aufgrund ihrer familiären Situation in Deutschland, ca. 5 Milliarden Euro.
Bei einem Nettoverdienst von ca. nur 60 000 Euro im Schnitt pro Jahr und einem Steuersatz von ca. 40% verliert der deutsche Staat so pro abgewanderter gut bis sehr gut qualifizierter Fachkraft ca. 24 000,- Euro an Steuern im Jahr. Bei ca. 1500 Personen, waren es 2008 schon im ersten Jahr 36 Millionen Euro. In 17 Jahren seit Einführung der Sprachnachweispflicht im Ausland für den Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern, summiert es sich auf 5,5 Milliarden Euro. Inzwischen verliert der deutsche Staat, jedes Jahr mehr als 1 halbe Milliarde Euro an Steuern, Tendenz steigend.
Auch die dann zugezogenen ausländischen Ehegatten zu deutschen Staatsbürgern würden in der Regel hier arbeiten. Wenn also im Durchschnitt nur 5000 Menschen davon, zusätzlich ca. 10 Millionen Euro Steuern im Jahr erwirtschaften, sind es auf 17 Jahre gerechnet 170 Millionen Euro. Der volkswirtschaftliche Gesamtschaden dieser destruktiven Familienpolitik für deutsche Staatsbürger, beträgt also mit Ausbildungskosten und Steuerausfällen bis heute schon mehr als 10 Millarden Euro.
Dabei haben wir, die ausgewanderten gut bis hochqualifizierten deutschen Fachkräfte in andere EU Staaten über die Freizügigkeitsrichtline noch gar nicht mitgerechnet. Der gesamte Schaden summiert sich dann seit 2007 auf ca. 20 Milliarden Euro, wobei der Steuerausfall bei der Mehrwertsteuer von mindestens 3 Milliarden Euro nicht mitgerechnet ist.
Wenn man die Lebensgrundlagen von Ehe und Familie in Deutschland so verschlechtert, das man Sie wegen einem Sprachzertifikat über Jahre auseinanderreißt, ist klar das hochqualifizierte Menschen, dann zu Ihrem Ehegatten ins Ausland ziehen und über die Freizügigkeitsrichtlinie, in andere EU - Staaten mit Ihrem ausländischen Ehepartner bzw. ihrer Familie für immer auswandern !!!
Wie vielen Soloselbständigen unsere überbordende Bürokratie (dazu gehört bestimmt auch dieses vermeiledeite Sprachzertifikat im Ausland, für den Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern) auf den Senkel geht und Sie deshalb bereits ausgewandert sind bzw. darüber sehr stark nachdenken, sieht man an dieser aktuellen Umfrage >>> Der wirtschaftliche Schaden ist kaum abzusehen, wenn die Politik nicht endlich dagegen steuert. Anstatt immer mehr verrückte Regeln aufzustellen, wie die Verschärfung der Vaterschaftsanerkennung und der Beibehaltung des Zwanges bei ausländischen Ehegatten, ein Sprachzertifikat im Ausland absolvieren zu müssen, was sich weit über dem Niveau von A1 >>> und den angebotenen Sprachkursen des Goethe Instituts bewegt, müssen wir endlich anfangen, massiv Bürokratie abzubauen, um die Lebensbedingungen der deutschen Staatsbürger im eigenen Land, nicht immer weiter zu verschlechtern und Sie nicht mehr bis auf die Knochen zu diskriminieren. Ich persönlich kenne mindestens eine selbständige Person, wo seine Ehefrau aus Kambodscha wegen dem Sprachzertifikat, nicht zu Ihm nach Deutschland kommen durfte. Jetzt lebt er über die Freizügigkeitsrichtlinie der EU, mit seiner Ehefrau in der Tschechoslowakei und bezahlt dort nur die Hälfte an Steuern, wie vorher in Deutschland !!!
Hier gibt es nicht viel zu sagen, weil es logisch ist. Bei uns betrug der wirtschaftliche Schaden fast 10 000,- Euro an Anwalts - und Gerichtskosten. Geld was wir uns zum grösstenteil erst einmal leihen mussten. Dieses Geld fehlt dann logischerweise natürlich in den binationalen Familien, um es z.B. in gute deutsche Sprachkurse für den ausländischen Ehepartner zu stecken oder für die notwendige Fahrerlaubnis des ausländischen Ehepartners auszugeben, damit er mit dem Auto zur Arbeit fahren kann. Es hat also auch negative Auswirkungen auf das Konsumverhalten der betroffenen binationalen Paare insgesamt. Immerhin werden ca. 10 000 Visumsanträge für den Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern pro Jahr, von den deutschen Botschaften, oftmals auch unberechtigt und rechtswidrig abgelehnt. Unsere überlastete, deutsche Justiz, hat bestimmt etwas besseres zu tun, als sich mit verrückten Sprachregeln beim Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern, beschäftigen zu müssen !!!
Was kannst Du noch tun?
Unterstütze unsere Petitionen mit Deiner Unterschrift.
1. Petition zur Abschaffung von Sprachtests als Voraussetzung für den Ehegattennachzug nach Deutschland, bzw. die Anerkennung von ONLINE erworbenen A1-Sprachzertifikaten von anderen Sprachinstituten außer dem Goethe-Institut bitte
HIER unterschreiben und teilen >>>
2. Petition zur unmenschlichen Behandlung von binationalen Familien und Paaren in deutschen Botschaften und durch das Auswärtige Amt bzgl. der Priorisierung der Visabearbeitung zur Eheschließung und zum Familiennachzug, zur Terminvergabe in den Botschaften und geforderten Sprachtests bitte
HIER unterschreiben und teilen >>>