Ehegattennachzug zu deutschen Staatsbürgern. Hilfestellung.





Hilfestellung zum Sprachzertifikat A1, beim Ehegattennachzug zum deutschen Ehepartner.


Die binationalen Familien und Paare, kämpfen um Ihr Recht, gemeinsam in Deutschland ohne Diskriminierung zu leben.





Zwei Methoden, wie Ihr trotzdem mit Eurem Ehepartner zusammen in Deutschland leben könnt.


Oftmals machen es Euch die Deutschen Botschaften und Behörden nicht nur unheimlich schwer, sondern blockieren sogar den Ehegattennachzug, aus nicht nachvollziehbaren Gründen. Immer wieder wird dann die Dienstvorschrift 30.1.2.3.1 an den Haaren herbeigezogen und behauptet: Nur in bestimmten Instituten wie z.B. dem Goethe Institut, kann man das Sprachexame A1 für den Ehegattennachzug überhaupt ablegen.

DAS IST AUF JEDENFALL FALSCH SIEHE HIER:

2019 hat das Verwaltungsgericht Münster folgendes entschieden:

Ein von dem Antragsgegner gefordertes Zertifikat setzt § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AufenthG nicht voraus. Mit einem solchen Zeugnis kann der Sprachnachweis zwar geführt werden. Die Vorschrift verlangt aber nicht das Zertifikat/Zeugnis eines/einer Dritten; sie verlangt allein die dort umschriebenen Kenntnisse der deutschen Sprache. Nr. 30.1.2.3.1 VV-AufenthG kann die Wertung des Gesetzgebers nicht abändern (vgl. im Übrigen Nr. 30.1.2.3.4.4 VV-AufenthG). Aus § 82 Abs. 1 Satz 1 AufenthG folgt nichts anderes.

Danach ist eine Ausländerin verpflichtet, ihre Belange und für sie günstige Umstände, soweit sie nicht offenkundig oder bekannt sind, unter Angabe nachprüfbarer Umstände unverzüglich geltend zu machen und die erforderlichen Nachweise über ihre persönlichen Verhältnisse, sonstige erforderliche Bescheinigungen und Erlaubnisse sowie sonstige erforderliche Nachweise, die sie erbringen kann, unverzüglich beizubringen. Die Antragstellerin hat ihre Kenntnisse der deutschen Sprache geltend gemacht.

Ein Nachweis in der Form eines Zeugnisses ist nicht erforderlich. Der Nachweis kann - wie im Erörterungstermin durch das Gericht geschehen - durch die Ausländerbehörde kostengünstig erhoben werden (§ 24 VwVfG NRW). Jedenfalls für die Feststellung der Sprachkenntnisse im Sinne des § 2 Abs. 9 AufenthG ist die Ausländerbehörde hinreichend sachverständig. Auch wenn die Vorlage von - oft kostenpflichtigen - Zertifikaten/Zeugnissen in Einzelfällen zweckmäßig sein kann, ist nach § 82 Abs. 1 AufenthG die Vorlage eines Nachweises selbst dann nicht erforderlich im Sinn des Gesetzes, wenn die (Personal-)Kapazitäten kommunaler Ausländerbehörden auch derzeit noch angespannt sein sollten.

Lasst Euch nicht beirren. Einen Sprachkurs, z.B. im Goethe Institut, muss man für das Visum beim Ehegattennachzug NICHT belegen. Wie Du Deine Sprachkenntnisse auf dem Niveau A1 erreichst, bleibt Dir überlassen. Wenn Euch das Goethe Institut missfällt, weil man Euch dort diskriminiert oder Dein Ehepartner viel zu weit weg wohnt oder es einfach zu teuer ist, beim Goethe Institut mit seiner Monopolstellung im Ausland, das Sprachexame A1 zu absolvieren, dann entscheidet Ihr Euch einfach für Bellamundo >>>

Diese deutsche Sprachschule ist in Deutschland von DeutZert >>> zertifiziert und DeuZert ist widerum von
DAkkS >>> akkreditiert. Diese Akkreditierungsstelle wird von der Bundesregierung und der Industrie - und Handeskammer betrieben. Ausserdem ist Bellamundo assoziiertes Mitglied bei ALTE. Hier könnt Ihr Euren Sprachtest A1 online ablegen oder auch einen Sprachkurs buchen.

Es kann passieren, das die Deutsche Botschaft das Sprachzertifikat rechtswidrig nicht akzeptieren will. Dann braucht Ihr am Ende des Tages doch einen guten Anwalt. Bei uns war es so, das wir zwar beim Verwaltungsgericht Berlin Klage einreichen mussten, wir dann aber vor einem offiziellen Gerichtstermin, von der Deutschen Botschaft aus der Dominikanischen Republik und dem Auswärtigen Amt, einen Vergleich angeboten bekamen. Eine der verrücktesten Begründungen war, die ich jemals gehört habe, warum man das Sprachzertifikat von Bellamundo nicht anerkennen wollte: "Wir vertrauen dem Sprachzertifikat von Bellamundo nicht, weil wir Rechtschreibfehler auf deren Webseite gefunden haben. Wow, was für eine rechtliche Begründung. "gähn" Für einen Rechtsstreit mit dem Auswärtigen Amt, kann ich Euch diesen Rechtsanwalt sehr empfehlen: Rechtsanwalt Dr. Ilgner aus Rostock >>>

Noch eine verrückte Sache: Das Sprachzertifkat A1, hat für das Visum beim Ehegattennachzug,
nur 1 Jahr Gültigkeit !!!

Werde Unionsbürger und nutze die Freizügigkeitsrichtlinie der EU, für den Ehegattennachzug.


Auf dieser Webseite für den Ehegattennachzug, könnt Ihr Euch umfassend, über die Freizügigkeitsrichtlinie der EU informieren: Ehegattennachzug, Euer Weg nach Europa >>>

Weitere Tipps folgen, wie ich z.B. durch eine Selbständigkeit in Deutschland, einfach eine kleine Zeitschrift oder ein kleines Buch hier verlege und es dann auch in Polen oder in einem anderen Land der EU vertreibe. So erwerbe ich ebenfalls alle Freizügigkeitsrechte eines Unionsbürgers !!!

Verband binationaler Familien
www.protest-binational.de

Was kannst Du noch tun?

Petitionen Unterstütze unsere Petitionen mit Deiner Unterschrift.

1. Petition zur Abschaffung von Sprachtests als Voraussetzung für den Ehegattennachzug nach Deutschland, bzw. die Anerkennung von ONLINE erworbenen A1-Sprachzertifikaten von anderen Sprachinstituten außer dem Goethe-Institut bitte
HIER unterschreiben und teilen >>>

2. Petition zur unmenschlichen Behandlung von binationalen Familien und Paaren in deutschen Botschaften und durch das Auswärtige Amt bzgl. der Priorisierung der Visabearbeitung zur Eheschließung und zum Familiennachzug, zur Terminvergabe in den Botschaften und geforderten Sprachtests bitte HIER unterschreiben und teilen >>>


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