
Visarecht - Sprachzertifikat A1 für den Ehegattennachzug.
Eine Sprachschule legt nicht selber fest, ob das eigene Zertifikat anerkannt ist, auch ist Anerkennung kein Zustand den ein Zertifikat hat oder nicht hat. Eine Anerkennung erfolgt, wie es das Wort bereits impliziert, immer durch Dritte. Gesetze (siehe nächster Absatz) regeln, welche Voraussetzungen (dazu zählen auch Sprachnachweise) bei behördlichen Angelegenheiten zu erfüllen sind und welche Qualität die jeweiligen Nachweise haben müssen. Gesetze sind für jede juristische Person der Bundesrepublik Deutschland gültig und anzuwenden.
In den Gesetzen der Bundesrepublik Deutschland z. B. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10 oder dem Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) § 9 werden in Verbindung mit Sprachzertifikaten zunächst keine konkreten Sprachschulen, Firmen oder Normen genannt.
Der Gesetzgeber sagt jedoch, dass Sprachprüfungen und deren ausgestellte Zertifikate für behördliche Zwecke bestimmte Qualitätsstandards zu erfüllen haben. Vgl. Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG) § 10 Punkt. 4 Sprachprüfung zum Zertifikat Deutsch (B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Konkretisiert wird dies in StAG § 10 Punkt. 4 für die einzelnen Bundesländer durch die Vorläufige Anwendungshinweise des Bundesministeriums des Innern in 8.1.2.1.2 Nachweis der Sprachkenntnisse in denen es heißt: in sonstiger Weise das Zertifikat Deutsch oder ein gleichwertiges oder höherwertiges Sprachdiplom erworben hat. im AufenthG steht u.a. Einfache deutsche Sprachkenntnisse entsprechen dem Niveau A 1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
Die Onlinekommentierung zum Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (Aufenthaltsgesetz - AufenthG) konkretisiert z.B. in Punkt 30.1.2.3.4.2: Die Ausländerbehörden dürfen in Deutschland ausgestellte Sprachnachweise anerkennen, die auf standardisierten Sprachprüfungen beruhen.
Angaben auf Behördenwebseiten zum Teil basierend auf Verwaltungsvorschriften (u.a. auch Visumshandbuch des auswärtigen Amt) die konkrete Sprachzertifikate für behördliche Zwecke definieren, ändern jedoch die Wertung des Gesetzgebers (Gesetze der Bundesrepublik Deutschland) nicht. Vgl. Urteil Verwaltungsgericht Münster, 8 L 1176/18: Nr. 30.1.2.3.1 VV-AufenthG kann die Wertung des Gesetzgebers nicht abändern (vgl. im übrigen Nr. 30.1.2.3.4.4 VV-AufenthG). Dies heisst im Klartext, dass an erster Stelle das Gesetz steht und in diesem keine Prüfungsträger genannt werden sondern Qualitätskriterien.
Zusammengefasst verlangt der Gesetzgeber also in Einbürgerungs- und Visaangelegenheiten für eine Prüfung/ein Zertifikat, dass der GER als Referenzsystem angewendet werden muss und die Prüfung auf einer standardisierten Sprachprüfung beruht.
Um nun nachzuweisen, dass in Prüfungen der GER zur Anwendung kommt und diese auf einer standardisierten Sprachprüfung beruhen, macht es Sinn, sich dies von neutralen unabhängigen Stellen (Zertifizierer z.B. DeuZert, TÜV, Dekra, HZA) mittels einer Zertifizierung bestätigen zu lassen. Für eine Zertifizierung kommen Normen (z.B. ISO29992, ALTE Q-Marks) zur Anwendung, die der so genannte Prüfungsträger zu erfüllen hat. In diesen Normen wiederum (konkret den Prüfungsnormen) wird der standardisierte Ablauf der Prüfung geregelt und zusätzlich verlangt, dass ein Referenzsystem für die Prüfung zur fachlichen Thematik (Sprachniveau-Messung) angegeben wird. Normen werden nicht von den Zertifizierern erstellt.
Logischerweise verwenden daher Prüfungsträger entsprechend der Gesetze der Bundesrepublik Deutschland den GER als Referenzsystem für ihre Prüfungen. Ein Prüfungsträger ist zudem gemäß Grundgesetz frei in der Wahl seines Zertifizierers. Dieser kann nicht vorgeschrieben werden. Der Zugang zu einem Zertifizierer erfolgt über eine Anfrage und ein Angebot, was der Prüfungsträger ablehnen oder annehmen kann. Im Anschluss erfolgt dann ein Audit in welchem der Zertifizierer prüft, ob der Prüfungsträger die Norm erfüllt. Der Träger erhält ein ausreichendes Feedback und kann falls erforderlich nachbessern um alle Normpunkte zu erfüllen.
Bellamundo Sprachprüfungen sind nach dem GER (Referenzsystem/Sprachnorm) und wenden als Prüfungsnorm die ISO29992 an, die speziell für Prüfungen entwickelt wurde. Das alles zusammen wurde von der DeuZert (Zertifizierer) zertifiziert. Die DeuZert (DeuZert - Deutsche Zertifizierung in Bildung und Wirtschaft GmbH) ist von der dakks akkreditiert. (Dies kann hier überprüft werden https://www.dakks.de/content/akkreditierte-stellen-dakks.). Prüfungsnormen (ISO29992/ALTE Q-Marks Hier zum Vergleich >>) legen insbesondere Wert auf die Themen Zuverlässigkeit, Fairness und Kommunikation (Feedback über die erreichten Punkte an die Prüfungsteilnehmer).
Warum entscheiden sich so wenige Sprachschulen für eine Zertifizierung durch die ALTE nach den Q-Marks? Die ALTE ist eine Organisation außerhalb von Deutschland, welche nicht von der dakks akkreditiert ist. Der Zugang zu einer Zertifizierung erfordert einen vorherigen Schritt und dieser erfolgt nicht über eine Anfrage, sondern durch eine Bewerbung an ein Gremium. Diese kann unbegründet abgelehnt werden und ist nicht anfechtbar. Diese Vorgehensweise wäre im deutschen Zertifizierungswesen und Rechtssystem nicht möglich. Auch besteht das Gremium der ALTE zu großen Teilen aus Sprachschulträgern. Es entscheiden als Wettbewerber über andere Wettbewerber, ob sich diese zertifizieren lassen können. Neutralität, Unabhängigkeit und Fairness sind somit eingeschränkt. Es wird zwar in den Q-Marks volle Transparenz und detaillierte Kommunikation (Gründe für ein Nicht-Bestehen) gegenüber Prüfungsteilnehmern nach einer Prüfung verlangt, dies jedoch im eigenen Bewerbungsprozess nicht gelebt. Auch ist es ein Widerspruch, dass hier der Zertifizierer auch die Norm entwickelt hat und reviewed.